
DO & CO Frankfurt GmbH
Geschäftstätigkeit
a) Errichtung und Betrieb von Einrichtungen zur Betriebsverpflegung, Verarbeitung von Speisen jeder Art, Verkauf von warmen und angerichteten kalten Speisen, Ausschank von alkoholischen und nicht alkoholischen Getränken und Verkauf dieser Getränke in unverschlossenen Gefäßen, Betrieb eines Gastgewerbes in welcher Form auch immer. b) Catering, insbesondere Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung von Lebensmitteln zur Herstellung von Speisen auch zur Lieferung von Bordverpflegungen für Luftfahrtzeuge, Durchführung des Catering für Unternehmen und Kunden jedweder Art. c) Party-Service, insbesondere Erzeugung und Verarbeitung von allen Artikeln der Nahrungs- und Genussmittelbranche, Durchführung von Party-Service für Unternehmen und Kunden jedweder Art. d) Veranstaltungen, insbesondere Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen aller Art. e) Handel, insbesondere Groß- und Einzelhandel mit Lebensmitteln, Delikatessen und Getränken unter Verwendung der eingetragenen Marke DO & CO, Handel mit Waren aller Art sowie deren Export und Import, Handelsagentur. f) Betriebsberatung, insbesondere Beratung von Catering-Unternehmen, Betreuung und Beratung des Managements von Catering-Unternehmen, Erstellung von Unternehmenskonzepten, Beratung auf allen Gebieten der Gastronomie. g) Logistik, insbesondere Tätigkeiten für die DO & CO-Gesellschaften, Luftfahrtgesellschaften und anderen Unternehmungen, die zur Sicherheit der räumlichen und zeitlichen Verfügbarkeit von Sachgütern für den Party-Service und das Catering erforderlich sind, Besorgung logistischer Aufgaben aller Art. h) Beteiligungsverwaltung, insbesondere Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen des In- und Auslandes, Geschäftsführung und Vertretung von Unternehmungen des In- und Auslandes. Zu vorstehend a) - h) jeweils, soweit dies keine besondere Erlaubnis erfordert. Die Gesellschaft kann die vom Unternehmensgegenstand der einzelnen DO & CO-Gesellschaften umfassten Aktivitäten auch selbst oder durch sonstige Tochtergesellschaften ausüben. Die Tätigkeit der Gesellschaft erstreckt sich auf das In- und Ausland. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Massnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen, insbesondere zum Erwerb von Liegenschaften, zur Errichtung von Zweigniederlassungen, Tochtergesellschaften und Joint-Ventures sowie zum Abschluss von Unternehmensverträgen, Know-how bzw. Beratungsverträgen und Lizenzverträgen
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